Pflegeberatungsbesuche 
 

Pflegebedürftige und Angehörige, die Pflegegeld beziehen, haben das Recht auf eine Beratung durch die Pflegekassen. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungsbesuch Pflicht und muss bei Ihrer Pflegekasse nachgewiesen werden. 

 

Nicht erfüllte Beratungspflicht kann zum Aussetzen der Zahlungen durch die Pflegekasse führen. Suchen Sie sich daher eine kompetente Pflegeberatung, welche zuverlässig die erforderlichen Termine ermöglicht. 

Der Besuch ist für Sie kostenlos und wird vollständig durch die Pflegekasse übernommen. 

 

Vereinbaren Sie gerne auch einen kurzfristigen Termin bei ihnen zu Hause. 

 

Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Individuelle Beratung in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durch eine Pflegefachkraft

Pflegegrad 1

Sie haben bereits mit dem Erreichen des Pflegegrad 1 das Recht eine Beratung in anspruch zu nehmen. Ein individuelles Beratungs-gespräch steht ihnen hier halbjährlich zu, ist aller-dings nicht verpflichtend. Die Erfahrung zeigt jedoch, das gerade in diesen Fällen eine gute Beratung allen an der Versorgung beteilligten Sicherheit gibt.

Pflegegrad 2+3

Mit einem Pflegegrad 2 oder 3 sind Beratungsbesuche nun für die Pflegebedürftigen verpflichtend und sollten in jedem Halbjahr wahrgenommen werden. Bei einem Versäumnis wird man in der Regel von der Pflegekasse ermahnt und es wird einem nur eine kurze Frist eingeräumt dieses nachzuholen. 

Pflegegrad 4+5

Beim Vorliegen eines Pflegegrades 4 oder 5 sind sie seit 2026 nicht mehr verpflichtet vierteljährlich ein Beratungsgespräch nachzuweisen, können es aber auf Wunsch in Anspruch nehmen. Hier sind es insbesondere die Angehörigen, die diese Beratung nutzen um Informationen zur Entlastung zu erhalten. Der Nachweis über ein halbjährliches Beratungsgespräch muss jedoch weiterhin erbracht werden. 

Was genau passiert bei einem solchen Besuch?

Erst einmal, keine Angst! 

Beim Pflegeberatungsbesuch stehen sie und ihre Fragen und Bedürfnisse im Vordergrund. Die Pflegeberatung ist nicht berechtigt, über den Erhalt des Pflegegrades zu entscheiden und sie ist auch nicht die "Kontrolle" der Pflegekasse.

Per Gesetzt hat jeder Versicherte ein Recht auf kostenlose und umfangreiche Beratung im Rahmen der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse kommt somit ihrer Beratungspflicht nach und sie haben die Gelegenheit, diese Termine für die vielseitigen Themen rund um ihre Pflege zu nutzen. 
 

finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Kurzzeitpflege, Tagespflege ...

Alles dieses sind Begriffe, die ich ihnen in der Beratung gerne erkläre und ihnen aufzeige, wie sie diese effektiv für ihre Versorgung nutzen können.

Hilfe bei der Suche nach Anbietern

Durch meine lokale Anbindung an eine Vielzahl der Anbieter und Netzwerken in Bielefeld und dem Kreis Gütersloh, helfe ich ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Dienstleister für ihre Versorgung zuhause. 

ergänzende Angebote

Sie brauchen eine Individuelle Lösung für die Versorgung ihres Haushaltes, ihres Gartens, Fahrten zum Arzt oder eine individuelle Betreuung? Ich helfe ihnen auch hier gerne, eine Lösung zu finden. 

Hilfsmittel

Hilfsmittel zur Pflege, zur Fortbewegung, zur Erleichterung der Pflege sind vielseitig. Profitieren sie hier von meinen Erfahrungen und gemeinsam finden wir hier eine Lösung für ihr Problem. 

Lassen sie uns gemeinsam alle Teile einer guten Versorgung zusammenfügen, eine gute und zuverlässige Beratung gehört immer dazu.

Impressum 

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